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"Fass das tote Tier nicht an!" - die Angst vor dem "Leichengift"

Ist es Ihnen auch so ergangen wie mir als Kind?! Da liegt ein totes Tier im Gras und weckt Mitgefühl und Neugier. Aber nur so lange bis ein Erwachsener dazukommt und mit angewidertem Blick davor warnt, jemals ein totes Tier anzufassen! Und dann wird man schleunigst zum nächsten Waschbecken geschickt, um mit viel Seife das LEICHENGIFT abzuwaschen. Leichengift! Brrrr. Wie das schon klingt! Unangenehm. Und gefährlich!
Dass es Leichengift gibt, daran habe ich nie gezweifelt. Bis ich dann vor einiger Zeit auf der Seite eines Bestattungsunternehmens lese: "Ein Leichengift im eigentlichen Sinne des Wortes gibt es nicht." Und weiter: "Für den Umgang mit der Leiche gilt: Eine Schadwirkung infolge Hautkontakt oder Einatmung aufgrund von Leichengift ist auszuschließen."
Erstaunt suche ich nach weiteren Informationen und finde auf der Seite der Universität Mainz: "Es gibt kein Leichengift." Heißt das, ich kann meinem Sohn erlauben, tote Tiere anzufassen? Nun, das scheint wohl ganz davon abzuhängen, wie lange der Verwesungsprozess schon im Gange ist, denn: "Nach Eintritt des Todes kommt es allerdings zu einer Besiedlung des Leichnams mit Bakterien. Ein Teil dieser Bakterien ist für den Menschen gefährlich, weil sie Krankheiten hervorrufen können, ein anderer Teil produziert Gifte (Toxine), die schwere, unter Umständen auch tödliche Vergiftungen hervorrufen können." (Uni Mainz)
Auch wenn ich über drei Jahrzehnte an "Leichengift" geglaubt habe - ich habe selten ein totes Tier einfach liegen lassen. Wenn immer es möglich war, habe ich ihm - begleitet von ein paar guten Wünschen - eine "letzte Ruhestätte" gegeben. Und anschließend habe ich mir halt die Hände "gut" gewaschen... Dank der neuen Informationen kann ich die "Tierbestattungen" nun meinem Sohn überlassen. (Im Augenblick noch - er ist knapp acht - unter Aufsicht ;-) Mir gefällt, wenn Kinder tote Lebewesen nicht achtlos liegen lassen möchten. Und ich finde es gut und wichtig, wenn Kinder in ihrem Alltag Kontakt zum Tod als Teil des Lebens aufnehmen können.



Quellenhinweise:
Bestattungsunternehmen Langschmidt
Universität Mainz/Rechtsmedizin